Welche Unterlagen müssen zur Förderung eines Vorhabens eingereicht werden?
Unterlagen für ein Vorhaben können nur im Rahmen eines aktuell laufenden Projektaufrufes eingereicht werden. Der Projektaufruf mit den entsprechen Antragsunterlagen steht auf der Webseite der Region Westlausitz zum Download zur Verfügung. In diesem sind die konkreten Rahmenbedingungen sowie zu erbringende Nachweis definiert.
Sollten Sie ein konkretes Projekt im Sinn haben, wissen jedoch nicht, ob dieses gefördert werden kann, können Sie sich an das Regionalmanagement der Region Westlausitz wenden und einen Beratungstermin vereinbaren.
Was muss in der Vorhabensbeschreibung enthalten sein bzw. berücksichtigt werden?
Die Vorhabensbeschreibung bildet eine wichtige Grundlage für die Bewertung des Vorhabens. Sie wird herangezogen, um die Projektauswahlkriterien zu überprüfen. Empfehlenswert ist es daher, sich die Projektauswahlkriterien, die mit dem jeweiligen Projektaufruf veröffentlich werden, heranzuziehen und zu jedem Sachverhalt etwas aufzuschreiben, der zutreffen könnte (aber auch in die Praxis umgesetzt werden kann!). Die Bewertungskriterien dürfen jedoch nicht im Interesse einer höheren Punktzahl „zurecht gebogen“ werden.
Kann für mehrere Gebäude ein Fördermittelantrag gestellt werden?
Die Einreichung eines Fördermittelantrages für mehrere Gebäude ist schwierig. Wenn sich die Gebäude jedoch auf ein und demselben Flurstück befinden, besteht die Möglichkeit die einzelnen Maßnahmen zusammenzufassen und einen Antrag zu stellen.
Für welche Vorhaben muss eine Stellungnahme der Marketing-Gesellschaft Oberlausitz-Niederschlesien mbH (MGO) eingeholt werden?
Sobald ein Vorhaben touristische Gesichtspunkte betrachtet bzw. eine touristische Wirkung hat, muss die Stellungnahme der MGO eingeholt werden.