Antragstellung

Grundsätzlich gestaltet sich eine Antragstellung wie folgt:

  1. 1.

    öffentlicher Projektaufruf in Presse sowie im Internet mit Bekanntgabe eines Stichtages für die Einreichung der Projekte beim Regionalmanagement sowie der Höhe des zur Verfügung stehenden Budgets

  2. 2.

    Beratung potentieller Antragsteller hinsichlich ihrer Vorhaben/Projekte durch das Regionalmanagement

  3. 3.

    Prüfung der Vorhabensidee und Voreinschätzung zur Förderwürdigkeit durch das Regionalmanagement

  4. 4.

    Bewertung der eingereichten Projekte im Koordinierungskreis anhand der Projektauswahlkriterien sowie Beratung und Beschlussfassung zu den einzelnen Projekten

  5. 5.

    Information der Antragsteller über Beschluss des Koordinierungskreises und Übergabe der Dokumentation der Auswahlentscheidungkten

  6. 6.

    Einreichung des Fördermittelantrags durch den Projektträger auf Basis der Formulare und Anlagen des Sächsischen Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR) beim Landratsamt Bautzen (Frist zur Einreichung: 2 Monate ab Beschluss des Koordinierungskreises)



  • öffentlicher Projektaufruf

  • Beratung Antragsteller

  • Prüfung eingereichter Projekte

  • Sitzung Koordinierungskreis

  • Mitteilung an Projektträger

  • Einreichung Fördermittelantrag

Um das der Region Westlausitz zur Verfügung stehende Fördermittelbudget sinnvoll einzusetzen und nur qualitativ hochwertige Vorhaben zu fördern, werden alle Vorhaben anhand von Projektauswahlkriterien bewertet, die dazu dienen, Punkte zu sammeln und im Ergebnis ein Ranking der zu fördernden Vorhaben zu liefern.